
Wohnsitzwechsel
Ein Meldevorgang ist notwendig, sobald jemand nach Österreich oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Bei einer Übersiedlung von Österreich in das Ausland ist eine Abmeldung erforderlich.
Fristen:
Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Abmeldung: innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem Auszug
Bei Änderung des Namens, Familienstandes, Geschlechts oder Staatsangehörigkeit im Ausland muss eine Änderung innerhalb eines Monats bekannt gegeben werden.
Die An- bzw. Abmeldung kann
- persönlich,
- durch eine Vertrauensperson (mit den Originaldokumenten des/der Meldepflichtigen oder beglaubigten Kopien dieser Dokumente) oder
- per Post (mit den Originaldokumenten des/der Meldepflichtigen oder beglaubigten Kopien dieser Dokumenten
erfolgen.
Eine Anmeldung per Fax oder per E-Mail ist derzeit gesetzlich nicht möglich. Nähere Informationen erhalten Sie im Service-Center der Stadtgemeinde Gleisdorf sowie im Internet unter "www.oesterreich.gv.at". Das Formular „Meldezettel“ finden Sie auch unter "Formulare & Downloads".


