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Veranstaltungen | Bewilligung | Meldung in Gleisdorf

Sie möchten ein Fest, ein Konzert, einen Flohmarkt, eine Vernissage oder eine andere öffentliche Veranstaltung in der Stadtgemeinde Gleisdorf durchführen? Je nach Art, Größe und Veranstaltungsort ist Ihre Veranstaltung nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz 2012 (StVAG) melde-, anzeige- oder bewilligungspflichtig. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen, Fristen und Formulare. Bitte setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit der Stadtgemeinde Gleisdorf in Verbindung. So können Fristen, erforderliche Unterlagen und gegebenenfalls weitere Bewilligungen rechtzeitig geklärt werden.


FAQs Veranstaltungen | Bewilligung | Meldung in Gleisdorf

Muss ich jede Veranstaltung bei der Gemeinde melden?
Ob eine Veranstaltung gemeldet, angezeigt oder bewilligt werden muss, hängt von ihrer Art, Größe und dem Veranstaltungsort ab. Die Abteilung Kultur & Marketing unterstützt Sie gerne bei der Auswahl des richtigen Verfahrens und informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen.

Wann brauche ich welches Formular?
Welches Formular Sie benötigen, richtet sich nach der Art Ihrer Veranstaltung:

Sie sind nicht sicher, welches Formular das richtige ist?
Kontaktieren Sie die Abteilung Kultur & Marketing – wir beraten Sie gerne.

Bis wann muss ich meine Veranstaltung anmelden?
Die Frist richtet sich nach der Art der Veranstaltung:

  • Meldepflichtige Veranstaltungen: spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • Anzeigepflichtige Veranstaltungen: spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • Bewilligungspflichtige Veranstaltungen: spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn

Welche Form für Ihre Veranstaltung zutrifft, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen ab. Die Anzahl der Besucherinnen und Besucher allein entscheidet nicht darüber, ob eine Veranstaltung bewilligungspflichtig ist. Kontaktieren Sie uns im Zweifel möglichst frühzeitig.

Was ist eine Kleinveranstaltung?
Wenn Ihre Veranstaltung die Voraussetzungen einer Kleinveranstaltung erfüllt: bis 300 Personen, maximal 3 Veranstaltungstage, zwischen 08:00 und 23:00 Uhr und ohne besonderes Gefährdungspotenzial.

Welche Unterlagen benötige ich?
Je nach Veranstaltung können unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • ausgefülltes Antrags- oder Meldeformular
  • Lageplan des Veranstaltungsortes
  • Zustimmung der Grundeigentümerin bzw. des Grundeigentümers
  • Sicherheits- oder Brandschutzkonzept
  • Verkehrs- und Parkplatzkonzept
  • weitere Nachweise je nach Art und Größe der Veranstaltung

Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, richtet sich nach der jeweiligen Veranstaltung.

Benötige ich neben der Veranstaltungsanmeldung weitere Genehmigungen?
Ja, je nach Veranstaltung können zusätzliche Bewilligungen erforderlich sein, beispielsweise für:

  • Straßensperren oder Verkehrsmaßnahmen
  • Nutzung öffentlicher Flächen
  • Ausschank von Speisen und Getränken
  • Musik (AKM)
  • Feuerwerk oder Pyrotechnik
  • Lebensmittelrechtliche Auflagen

Informieren Sie sich frühzeitig, damit alle Genehmigungen rechtzeitig vorliegen.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Für Fragen rund um Veranstaltungen steht Ihnen die Abteilung Kultur & Marketing der Stadtgemeinde Gleisdorf gerne zur Verfügung.
Ansprechpartnerin: Claudia Kutschera

Wir beraten Sie zu Meldungen, Anzeigen, Bewilligungen sowie den erforderlichen Unterlagen und unterstützen Sie gerne bei der Planung Ihrer Veranstaltung.

Vermietet die Gemeinde Veranstaltungsorte?
Noch auf der Suche nach der passenden Location für Ihre Veranstaltung? Alle Informationen zu den mietbaren städtischen Veranstaltungsstätten wie beispielsweise dem forumKLOSTER finden Sie im Link anbei: Stadtgemeinde Gleisdorf Gleisdorfer Veranstaltungsstätten mieten