
Parken in Gleisdorf: Das gilt ab 1. Mai 2027
Der Gemeinderat hat gestern die neue Parkgebührenverordnung beschlossen. Ab 1. Mai 2027 wird die Parkraumbewirtschaftung in Gleisdorf erweitert und vereinheitlicht. Das Wichtigste auf einen Blick:
• Blaue Zone: Bis zu 3 Stunden parken
Die Blaue Zone bleibt die Kurzparkzone.
30 Minuten kostenlos
danach 0,70 Euro je 30 Minuten
maximal 3 Stunden parken
Mo–Fr: 8.00–18.00 Uhr | Sa: 8.00–12.00 Uhr
• Grüne Zone: Parken ohne Zeitlimit
Hier gibt es keine maximale Parkdauer.
30 Minuten kostenlos
danach 0,50 Euro je 30 Minuten
keine Zeitbegrenzung
Mo–Fr: 8.00–18.00 Uhr | Sa: 8.00–12.00 Uhr
Damit gibt es künftig neben der Kurzparkzone auch gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten für alle, die ihr Fahrzeug länger abstellen möchten.
• Grüne Zone rund ums Wellenbad
Sonderregelung von 1. Mai bis 1. September
Für Feldgasse, Jahngasse, obere Kernstockgasse (ab VS), gibt es während der Badesaison eine eigene Regelung.
1. Mai bis 1. September
täglich von 8.00–18.00 Uhr
ersten 3 Stunden kostenlos
danach 0,50 Euro je 30 Minuten
keine Zeitbegrenzung
Damit reagieren wir auf die angespannte Parkplatzsituation rund um das Wellenbad und wollen Parkplätze für Badegäste und Anrainer:innen besser verfügbar machen.
Wie geht es weiter?
Bezahlen wird einfacher und digitaler – analoge Möglichkeiten bleiben. Auch Jahrestickets wird es weiterhin geben. Bis zum Start am 1. Mai 2027 informieren wir Schritt für Schritt darüber, wie das Bezahlen funktioniert, welche Jahrestickets angeboten werden und was Sie sonst noch rund ums Parken wissen müssen.
Warum werden die Parkregeln angepasst?
Wir wollen das Parken in Gleisdorf einfacher, übersichtlicher und fairer machen.
Rund um das Wellenbad ist die Parkplatzsituation vor allem während der Badesaison zunehmend angespannt. Mit der neuen Regelung wollen wir dafür sorgen, dass Parkplätze besser verfügbar sind – für Besucher:innen ebenso wie für Anrainer:innen. Gleichzeitig erweitern wir die gebührenpflichtige Kurzparkzone und schließen Lücken zwischen bereits bestehenden Bereichen. Auch rund um die Schulen schaffen wir einheitliche Regeln. Unser Grundsatz dabei: Wer im gleichen Gebiet parkt, soll sich auch an den gleichen Regeln orientieren können. Das macht das Parken verständlicher und die vorhandenen Parkplätze können besser genutzt werden. Auch die Abwicklung wird einfacher: Wir setzen verstärkt auf digitale Möglichkeiten und vereinfachen damit gleichzeitig die Verwaltung. Wer lieber analog unterwegs ist, kann das auch weiterhin tun. Auch Jahrestickets wird es weiterhin geben. Wie Bezahlung, digitale Angebote und Jahrestickets im Detail funktionieren, darüber informieren wir rechtzeitig vor dem Start am 1. Mai 2027.
FAQs - Häufig gestellte Fragen
Wann gelten die neuen Parkregeln?
Ab 1. Mai 2027.
Wie lange darf ich in der Blauen Zone parken?
Maximal 3 Stunden.
Wie lange darf ich in der Grünen Zone parken?
So lange Sie möchten. Es gibt keine maximale Parkdauer.
Ist die erste halbe Stunde kostenlos?
Ja. Sowohl in der Blauen als auch in der Grünen Zone sind die ersten 30 Minuten kostenlos.
Was kostet die Blaue Zone?
Nach den ersten kostenlosen 30 Minuten kostet das Parken 0,70 Euro je weitere 30 Minuten.
Was kostet die Grüne Zone?
Nach den ersten kostenlosen 30 Minuten kostet das Parken 0,50 Euro je weitere 30 Minuten.
Wann muss ich bezahlen?
Grundsätzlich Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 12 Uhr. Die bisherige Mittagspause entfällt.
Was gilt am Sonntag?
Grundsätzlich besteht am Sonntag keine Gebührenpflicht. Eine Ausnahme gibt es rund ums Wellenbad während der Badesaison.
Was gilt rund ums Wellenbad?
In Kernstockgasse, Jahngasse und Feldgasse gilt von 1. Mai bis 1. September, Montag bis Sonntag von 8 bis 18 Uhr, die Gebührenpflicht. Dafür sind dort die ersten 3 Stunden kostenlos. Danach kostet jede weitere halbe Stunde 0,50 Euro.
Kann ich beim Wellenbad länger als 3 Stunden parken?
Ja. Nach den ersten drei kostenlosen Stunden können Sie weiterparken. Danach gilt der Tarif der Grünen Zone.
Warum gibt es rund ums Wellenbad eine eigene Regelung?
Vor allem während der Badesaison war die Parkplatzsituation rund um das Wellenbad zunehmend angespannt. Die neue Regelung soll die Parkplätze für Besucher:innen und Anrainer:innen besser verfügbar machen.
Warum wird die gebührenpflichtige Kurzparkzone erweitert?
Damit in zusammenhängenden Bereichen möglichst einheitliche Parkregeln gelten. Auch im Schulbereich sollen vergleichbare Parkflächen künftig nach den gleichen Regeln behandelt werden.
Wie kann ich künftig bezahlen?
Das Bezahlen wird einfacher und digitaler. Gleichzeitig bleiben analoge Möglichkeiten bestehen. Die genauen Informationen dazu folgen rechtzeitig.
Gibt es weiterhin Jahrestickets?
Ja. Jahrestickets wird es weiterhin geben. Details zu Bereichen, Preisen und Kaufmöglichkeiten folgen.




