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1.10.2026

Kurs zur Erlangung des Hundekundenachweises


Mit Novellierung des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes trat für Hundehalter ab 01.01.2013 die Verpflichtung zum Nachweis der allgemeinen Sachkunde durch einen Hundekundenachweis in Kraft. Die erforderliche Sachkunde wird durch eine 4-stündige Ausbildung erbracht.

Wer muss den Kurs besuchen?
Der Hundekundenachweis muss binnen Jahresfrist nur von jenen Hundehaltern erbracht werden, die das Halten eines Hundes innerhalb der letzten 5 Jahre (ausgehend vom Tag der Meldung des Hundes bei der Gemeinde) nicht nachweisen können. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Personen, die innerhalb dieser 5 Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt (egal wie lange) bereits einen Hund nachweislich gehalten haben, keinen Hundekundenachweis benötigen. Generell ausgenommen von der Verpflichtung einen Hundekundenachweis zu erbringen sind Veterinärmediziner, Zoologen, tierschutzqualifizierte Hundetrainer oder Personen, die eine Jagdprüfung oder Aufsichtsjägerprüfung absolviert haben.

Zeit und Ort der Kurse?
Zeit: Donnerstag, 10.12.2026, in der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr
Ort: Bezirkshauptmannschaft Weiz, Birkfelder Straße 28, 8160 Weiz, Sitzungsraum (1. Stock)

Hunde sind zur Veranstaltung nicht mitzunehmen.

Anmeldung zum Kurs?
Die Anmeldung zum Kurs ist ausschließlich schriftlich oder per E-Mail möglich. Folgende Daten werden benötigt: vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum zur Erstellung des Nachweises sowie Telefonnummer und E-Mail Adresse aus organisatorischen Gründen.

Kontaktdaten für die Anmeldung?
E-Mail: bhwz-veterinaerreferat@stmk.gv.at 
Postadresse: Bezirkshauptmannschaft Weiz, Veterinärreferat, Birkfelder Straße 28, 8160 Weiz
Falls Sie zum Kurs nicht erscheinen können, werden Sie aufgefordert, dies rechtzeitig vorher telefonisch oder per E-Mail bekanntzugeben.

Kurskosten?
Gemäß Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2016 und Gebühren nach dem Gebührengesetz ist ein Betrag von € 83,60 zu entrichten. 

Dieser Betrag ist vor Kursbeginn (in der Zeit von 12.15 bis 12.40 Uhr) bei der Amtskasse der Bezirkshauptmannschaft Weiz (in bar oder mittels Karte) zu entrichten.