
Hundehalterinnen und Hundehalter
Gemäß § 3 Hundeabgabeordnung der Stadtgemeinde Gleisdorf beträgt die Hundeabgabe grundsätzlich jährlich € 70,00 und reduziert sich für Wach-, Berufs- bzw. Nutz- und Jagdhunde auf € 30,00.
Dieser Betrag kann sich jedoch durch die Nichtvorlage des Hundekundenachweises auch auf das Zweifache erhöhen.
Neuanmeldung eines Hundes setzt Hundekunde voraus
Neue HundebesitzerInnen, das sind alle, die in den letzten fünf Jahren keinen Hund angemeldet hatten, müssen auch einen Hundekundenachweis vorweisen. Die vierstündigen Kurse werden vom Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Weiz abgehalten – nähere Information dazu auf www.bh-weiz.steiermark.at
Dieser Nachweis ist binnen eines Jahres ab Anschaffung eines Hundes zu erbringen.
Haftpflichtversicherung für Hunde
Halterinnen/Halter von Hunden haben für diese eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme in der Höhe von 725.000 Euro abzuschließen.
Diese Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.
Achtung - Antragsfrist für Ermäßigungen 28. Februar!
HundehalterInnen können sich aber die Hälfte dieser Abgabe ersparen, wenn der Hund einen Begleithundekurs (BH-VT oder IGP BH-VT, IBGH I, IBGH II oder höherwertiger) absolviert hat – für sie sind also € 35,00 an Jahresabgabe zu bezahlen.
Die Anträge zur Reduktion der Hundeabgabe für bereits angemeldete Vierbeiner müssen bis 28. Februar jeden Jahres gestellt werden.
Chippen ersetzt nicht eine Anmeldung bei der Gemeinde
Viele HundehalterInnen glauben, mit dem Chippen und der Registrierung sei das Tier automatisch zur Hundeabgabe in der Gemeinde angemeldet. Für Vierbeiner aus Tierheimen gibt es keine Abgabenbefreiung. Wer ein Tier hält, muss es chippen lassen und zusätzlich binnen vier Wochen in der Gemeinde anmelden.
Nähere Informationen erhalten Sie unter "Formulare & Downloads" sowie im Service-Center der Stadtgemeinde Gleisdorf.


