Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2026/2027
Das Land Steiermark gewährt auch heuer einen einmaligen Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte in der Höhe von € 340,– für alle Heizungsanlagen.
Antragstellung
Anträge können ab 01.10.2026 bis 26.02.2027 von Gleisdorferinnen und Gleisdorfern im Service-Center der Stadtgemeinde Gleisdorf, Rathausplatz 3, EG, Zimmer 2 und 3, eingebracht werden.
Voraussetzung
Der Heizkostenzuschuss kann bis 26. Februar 2027 von Personen beantragt werden, die seit mindestens fünf Jahren den ununterbrochenen und rechtmäßigen Hauptwohnsitz in der Steiermark innehaben und zumindest seit 24. September 2026 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind, keine Wohnunterstützung des Landes Steiermark in der Heizsaison (Oktober 2026 – März 2027) beziehen und deren Haushaltseinkommen die u. a. Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Einkommensgrenzen
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass das anrechenbare monatliche Haushaltsnettoeinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen aller im Haushalt hauptwohnsitzgemeldeter Personen – inkl. 13. und 14. Gehalt/Pension) folgende Einkommensobergrenzen nicht übersteigt:
• für Ein-Personen Haushalte € 1.827,–
• für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.741,–
• für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 548,–
Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Antragstellung mit
• Meldebestätigungen aller im Haushalt lebenden Personen
• Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen, zum Beispiel aktueller Lohnzettel, Jahreslohnzettel der Pension, Bestätigung des AMS oder Einkommensteuerbescheide
• Nachweis der Heizkosten samt Zahlungsbeleg. Die Rechnung muss auf eine Person im Haushalt lauten und von dieser Person bezahlt worden sein.
Als Heizkostennachweis gelten insbesondere:
• Holz, Pellets, Heizöl, Kohle oder Gas: letzte Rechnung mit Zahlungsnachweis. Bei Kauf auf Vorrat darf die Rechnung höchstens fünf Jahre alt sein.
• Fernwärme oder Nahwärme: Abrechnung mit Zahlungsnachweis
• Elektroheizung oder Wärmepumpe: Stromabrechnung mit Zahlungsnachweis
• Heizkosten in den Betriebskosten: letzte Heizkostenabrechnung mit Zahlungsnachweis. Sind die Heizkosten nicht getrennt ausgewiesen, eine Bestätigung der Hausverwaltung und die Gesamtrechnung.
• Brennstoffe aus eigener Erzeugung oder eigener Land- und Forstwirtschaft: ein nachvollziehbarer Nachweis über Menge und Kosten
Detaillierte Informationen zu den Richtlinien des Heizkostenzuschusses und den notwendigen Unterlagen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des Service-Centers (Tel. 03112 2601-301 und -302) sowie auf der Website vom Land Steiermark.



