
Fundwesen
Was gebe ich im Fundamt ab?
Alles was mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den/die Eigentümer:in ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel – jedoch keine Tiere!), müssen Sie als Finder:in bei der zuständigen Behörde abgeben.
Wohin bringe ich die Fundsachen?
Die zuständige Behörde ist das Service-Center der Stadtgemeinde Gleisdorf.
Was sind bedenkliche Funde?
Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden. Polizeiinspektion Gleisdorf: Tel. 059/133 6264-0
Finderlohn?
Als Finder:in haben Sie gegenüber dem/der Eigentümer:in Anspruch auf Finderlohn. Dieser beträgt 10 Prozent des gemeinen Wertes. Übersteigt der Wert jedoch EUR 2.000,- so halbieren sich die Prozentsätze.
Beispiel:
Sie haben ein Collier im Wert von EUR 3.000 gefunden. EUR 2.000 x 10 % + EUR 1.000 x 5 % = EUR 250 Finderlohn. Wird eine Fundsache nicht innerhalb eines Jahres von dem/der Verlustträger:in beansprucht, so erwirbt der/die Finder:in das Eigentum an dem Fundgegenstand – ein Verzicht ist möglich.
Funde
Eine Auflistung der Fundgegenstände finden Sie hier unter "Formulare & Downloads".
Sollte Ihr verlorener Gegenstand nicht in der Liste der Fundgegenstände der Stadtgemeinde Gleisdorf aufscheinen - versuchen Sie es bitte auch im Internet unter: www.fundamt.gv.at.


