Elektronische Anbringung
Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.
Während der Amtsstunden von Mo-Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr, Fr 8:00-12:00 Uhr, können schriftliche Anbringen persönlich eingebracht werden. Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail oder Fax) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Bei postalisch oder elektronisch übermittelten Anbringen reicht es zur Wahrung der Frist aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird.
Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Ein E-Mail- Anhang darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.
Elektronische Signaturen können auf Dokumenten (z.B. Formularen, Beilagendokumenten) nach den Standards der Bürgerkarte aufgebracht werden. Diese werden als relevant entgegengenommen, wenn sie zum Zeitpunkt des Anbringens unter https://pruefung.signatur.rtr.at/ erfolgreich geprüft werden können.
Technische Voraussetzungen
Anbringen an die Stadtgemeinde Gleisdorf können rechtswirksam per Telefax, per Online-Formular oder per E-Mail an die jeweilige Adresse der zuständigen Abteilung (siehe Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) eingebracht werden.
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen (z.B. bei der Verwendung von Online-Formularen) wird in Abstimmung mit den anderen Gebietskörperschaften die Verwendung folgender Formate bestimmt:
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Format |
Erstellbar / lesbar mit |
Dateierweiterung |
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Text |
Editor, Mail, usw. |
*.TXT |
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Portable |
Acrobat Writer, diverse Freeware- Programme |
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Rich Text Format |
Word for Windows, Office Programme, usw. |
*.RTF |
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Word |
Word for Windows, Open Office |
*.DOC, *.DOCX |
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Excel |
Excel for Windows, Open Office Calc |
*.XLS, *.XLSX |
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JPG |
Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. |
*.JPG, *.JPEG |
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PNG |
Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. |
*.PNG |
Weitere Formate
Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache mit der zuständigen Behörde/Abteilung eingesetzt werden.
Dateien mit aktiven Inhalten wie zum Beispiel Makros oder Javascript werden nicht unterstützt.
Eine E-Mail darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.


